Betriebsbegehungen führen wir bundesweit mit unserem Begeher-Netzwerk durch.

Bei der Beantragung von Scope 1, 2, 3, 4 erfolgt neben der Dokumentenprüfung regelmäßig eine Betriebsbegehung. Bei Scope 6 ist keine Betriebsbegehung durch den GKV-Spitzenverband vorgeschrieben, diese kann aber gerne durchgeführt werden, wenn es der Leistungserbringer wünscht. Bei allen Scopes kann bei Unstimmigkeiten der Dokumente oder auf Hinweis eine anlassbezogene Betriebsbegehung durchgeführt werden.

 

Innerhalb von 4 Wochen nach der Annahme eines Antrags auf Erst- oder RE-Präqualifizierung, wird ein Termin zur Betriebsbegehung mit Ihnen vereinbart. Ist innerhalb der Überwachungen eine Betriebsbegehung erforderlich, erfolgt die Terminvereinbarung nach Ablauf der Einreichfrist.

 

Für die Durchführung der AfP-Betriebsbegehungen steht uns ein großes Begeher-Netzwerk zur Verfügung. Die Betriebsbegehungen werden bundesweit durch unsere Mitarbeiter oder extern beauftragte Begeher durchgeführt und die Ergebnisse in einem Protokoll dokumentiert.

 

Die Nachweise der räumlichen und sachlichen Voraussetzungen für begehungspflichtige Versorgungsbereiche werden direkt in der Betriebsstätte begutachtet und müssen nicht als Fotodokument eingereicht werden.

 

Für eine Betriebsbegehung zahlen Sie nur 299.- EUR. (zzgl. MwSt. und eventuell anfallende Reisekosten)

  

Gerne können Sie uns kontaktieren, wenn sie detaillierte Informationen benötigen.